Die Geschichte der CSA

Die Geschichte der CSA

Die Geschichte der CSA

Die CSA - Vortrag über ihre Geschichte ihr Wirken und ihre Ziele in der globalisierten Gesellschaft

Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, die Christlich-Soziale Arbeitnehmer Union CSA, ihre Geschichte, ihr Wirken und ihre Ziele in der globalisierten Gesellschaft vorzustellen.
Es ist nicht leicht die CSA, die nun über 60 Jahre versucht in der Sozialpolitik Einfluss zu nehmen, in einem Referat so vorzustellen, dass sie so wie die Arbeit in der CSA ist, lebhaft und aufmunternd, konkret und zukunftsweisend , dargestellt werden kann.

Dennoch freue ich mich darauf, die CSA bekannter machen zu können. Schließlich ist die Arbeitnehmer Union, die CSA, nicht irgendeine Gruppierung in irgendeiner Partei, sondern sie ist der soziale Motor und das soziale Gewissen der großen Volkspartei CSU, die nicht nur in Bayern Geschichte geschrieben hat und dies auch künftig zu tun gedenkt. Die Herausforderungen vor denen wir gegenwärtig stehen sind gewaltig Globalisierung der Wirtschaft, Wandel von der Industrie- zur Dienstleistung- und Kommunikationsgesellschaft, die demographische Entwicklung, dies sind nur die wichtigsten Stichworte.

Der Einfluss all dieser Entwicklungen auf den Arbeitsmarkt und auf unser System der sozialen Sicherung ist enorm.
Diese Herausforderungen und die Anforderungen die sie an uns stellen sind vergleichbar mit denen vor denen die Menschen in unserem Land nach dem zweiten Weltkrieg standen
Die CSU bezeichnet sich zu Recht aufgrund ihrer Mitgliederstruktur und ihrer Wahlergebnisse als die eigentliche Volkspartei in Bayern.
Die Stärke der CSU ist dabei insbesondere ihre „Bodenhaftung“. Der unmittelbare und ständige Kontakt der Partei-gliederungen zu Bevölkerung und zu Interessenverbänden ist ein Garant des Erfolges.

Immer dann, wenn es die CSU verstanden hat, Empfindungen, Anliegen und Forderungen der Bevölkerung aufzunehmen und politisch umzusetzen, war dies die Garantie für den Erfolg.
Dies hat seine Erfolgsgrundlage auch im Arbeiten und Wirken der Arbeitsgemeinschaften der CSU. Neben der Jungen Union und der Frauen Union ist die Christlich soziale Arbeitnehmerschaft/Arbeitnehmerunion, die stärkste Gruppierung.

Ihre Aufgabe und ihr Selbstverständnis sieht sie in einer Vertretung der Positionen der CSU in der Arbeitnehmerschaft.
Umgekehrt ist es ihre Aufgabe, Anliegen und Forderungen der Arbeitnehmer und von Arbeitnehmern in die Entscheidungsgremien der CSU einzubringen und durchzusetzen.
Die Gründung der Christlich Sozialen Arbeitnehmerschaft war ein entscheidender Meilenstein. Die CSA hat von Anfang an im Miteinander die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer eingebracht.

Soziale Marktwirtschaft erhalten und gestalten

Dieser Leitsatz ist für die Arbeitnehmer Union der CSU heute wie in den vergangenen sechzig Jahren Richtschnur des politischen Handelns.
Mit dem gesellschaftspolitischen Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft ist die CSA eng verbunden.
Die Christlich-Sozialen haben seit 1947 für die Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates gekämpft und dazu beigetragen, dass die Bundesrepublik Deutschland zu einem Staat wurde, in dem sich die Arbeitnehmer heimisch fühlen.

Historische Rückblenden geben Aufschlüsse und öffnen Perspektiven

Der erfolgreiche Einsatz für die Soziale Marktwirtschaft, für ein sozialstaatliches Fundament in der marktwirtschaftlichen Ordnung, kostete zu jeder Zeit Anstrengungen und einen langen Atem.
Das vorliegende Referat gilt der Christlich-Sozialen Arbeitnehmerschaft (CSA), die in der Christlich-Sozialen Union als Arbeitnehmer Union Auftritt. CSU und CSA signalisieren mit ihren Namensteilen „christlich-sozial“, dass ihre Nachkriegsgründung auf dem politischen Terrain Bayerns nicht Ursprungslos ist.

Die Katholisch-Soziale Bewegung des 19. Jahrhunderts und der ersten Hälfte des 20, Jahrhunderts sowie die Sozialethik des Protentantismus, sind den heutigen Erwachsenen häufig unbekannt geblieben. Die Besitzbürger haben sie nie geliebt. Das politische Engagement christlicher Arbeitnehmer geht zurück auf den Mainzer Arbeiterbischof von Ketteler, der gelehrt hat, dass „sündige Strukturen“ Unrecht produzieren. Weshalb alle, die gesellschaftliches Unrecht bekämpfen wollen, politisch aktiv werden müssen.

Hunderttausende folgten diesem Ruf und wurden Mitglieder in christlichen Arbeitnehmerorganisationen. Professor Franz Hitze z.B. ein Vorkämpfer des westdeutschen Verbandes katholischer Arbeiter- und Arbeiterinnenvereine und Reichstagsabgeordneter, war Wortführer in Kampf der Katholisch-Sozialen um die Sozialversicherungs-gesetze, die Reichskanzler von Bismarck abgerungen werden mussten und gegen Stimmen der SPD-Reichstagsfraktion durchgesetzt wurden. In Bayern hinkte die christliche Arbeitnehmerbewegung nicht nach, sondern ging voraus
Der Süddeutsche Verband katholischer Arbeiter und Arbeiterinnenvereine wurde 1891 gegründet, der westfälische erst 1897

Neuanfang vor über 60 Jahren

Schon 1945 sammelten sich christlich soziale und konservativ bayerische Kräfte in der neuen Volkspartei die man „Christlich-Soziale Union“ nannte. Adam Steigerwald und Josef Müller standen für den betont christlich-sozialen Weg aus der Not der Zeit. Heinrich Krehle und seine christlichen Arbeitnehmerfreunde standen seit der Gründung der CSU als lose gefügte Arbeitnehmerschaft hinter ihnen.

Am 2. und 3. Mai 1953 gelang dann unter dem neuen Namen „Christlich-Soziale Arbeitnehmerschaft – Arbeitnehmergruppe der CSU in München der Neuanfang, der bis heute erfolgreich blieb.
Die CSA konnte damals auf Frauen und Männer bauen, die schon vor Hitlers Machtergreifung 1933 gewerkschaftlich und parteipolitisch erfolgreich tätig waren und ihr gesellschaftspolitisches Handwerk in Arbeitnehmerorganisationen, Gewerkschaften und Parteien gelernt haben. Das Besondere am Neuanfang der CSA war, dass sich zum einen in der Übernahme bereits aufgebauter Strukturen parteiintern eine Bekräftigung dessen was schon Gestalt angenommen hatte vollzogen wurde und zum anderen der politischen Öffentlichkeit ein Zeichen gegeben wurde, dass eine straffere Durchorganisierung der Partei in Arbeitnehmerbereiche signalisierte.

Im Zusammenhang dieses Neustartes müssen zwei Personen genannt werden, die maßgeblich die Umsetzung vorangetrieben haben.
Es waren dies, der ab 1950 wieder als Staatssekretär im Arbeitsministerium tätige Heinrich Krehle als Landesobmann der CSA, und Hans Stützle als Landessozialsekretär.

Aus den Erinnerungen von Hans Stützle:

Wir fingen 1953 mit rund 300 Getreuen in ganz Bayern an, deren Adressen Heinrich Krehle mir in einem Karteikasten übergab. Nach der Gründungsversammlung 1953 fuhr ich zuerst mit dem Landesobmann durch das Land, dann alleine oder mit Münchner Kollegen wie Franz Geisenhofer, Fritz Beer und Fritz Reithofer, um überall die CSA zu gründen und zu aktivieren. Mit ähnlichem Einsatz setzten sich viele der Getreuen draußen im Land für die CSA ein.

Und es ging aufwärts: 1953 und 1957 gewann die CSU nicht ohne die CSA zwei Bundestagswahlen glanzvoll
Soweit aus den Erinnerungen von Hans Stützle, erster Landessozialsekretär der CSA.

Sicher wäre der Aufbau rascher und erfolgreicher verlaufen, wenn nicht selten Bedenkenträger und Schwierigkeiten in der CSU sowie von außen wie Bremsklötze gewirkt hätten.
Bei der Arbeitnehmer Union handelt es sich, wie mehrfach betont, um eine Arbeitsgemeinschaft der CSU, die auch Nicht CSU-Anhänger aufnehmen kann. Eine statutatisch hervorgehobene Werbefunktion für die Partei hat die CSA nicht zu erfüllen. Nun ist es an der Zeit, von stolzen CSA Erfolgen zu berichten. Gäbe es die nicht, so gäbe es wohl auch die CSA nicht mehr.

Die Erfolge der CSA sind größer als ihre Mitgliederzahl. Denn die CSA spricht für Millionen von Arbeitnehmer die CSU wählen, aber weder Beitrag noch Mitarbeit in die CSA einbringen.
Das entspricht auch der Aufgabe der CSA. Stimme der CSU in der Arbeitnehmerschaft und Stimme der Arbeitnehmer in der CSU zu sein. Wenn mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Mitglieder der CSA würden, wäre die Stimme natürlich noch stärker.

Das sozialpolitische Programm der CDA und der CSA wurde gesetzgeberisch weitgehend umgesetzt. Schon am Soforthilfegesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände wirkten 1949 natürlich CSA Abgeordnete mit.

1950 gab es noch 1,58 MIO. Arbeitslose. Als dringende Sofortmaßnahme wurde trotz schmalem Bundeshaushalt mit 3,4 Mio. DM eine Arbeitsbeschaffungsprogramm erstellt.
Das Bundesversorgungsgesetz linderte die Existenzsorgen von 4,3 Mio. Kriegsopfern. Im gleichen Jahr konnte das erste Wohnungsbaugesetz verabschiedet werden. Mit dem Heimarbeitergesetz, ein Werk des CSA Bundestagsabgeordneten Hugo Karpf, einem Rentenzulagengesetz und dem Kündigungsschutzgesetz wurde 1951 am sozialen Rechtsstaat weitergebaut. Die Montan Mitbestimmung kam, Bergarbeiterwohnungsbau, Wohneigentum und Dauerwohnrecht wurden gesetzlich fundiert. Die von den Nazis abgeschaffte Selbstverwaltung in der Sozialversicherung wiedereingeführt.

1952 fiel die alliierte Ruhrkontrolle. Das Mutterschutzgesetz, das Lastenausgleichsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Wohnungsbauprämiengesetzt und das Unfallversicherungszulagengesetz kamen.

1953 folgten das Schwerbehindertengesetz, das Arbeitsgerichtsgesetz, das Sozialgerichtsgesetz und die Einrichtung der Bundesversicherungsanstalt.

1954 wurde das Personalvertretungsgesetz eingeführt. Das Jahr 1956 bringt das 2. Wohnungsbaugesetz, es soll 1,8 Mio. Sozialwohnungen fördern; heiß umkämpft entsteht das Ladenschlussgesetz, weiter das Gesetz über die Krankenversicherung der Rentner.

Am 21. Mai 1957 bringt die Rentenreform die dynamisch an die Einkommen der erwerbstätigen Versicherten gekoppelte Rente eine gewaltige Verbesserung auf Dauer. Im gleichen Jahr wurde die Krankengeldzahlung auf 90 % des Nettolohns gehoben. Neuregelung für die Arbeiter- Angestellten und Knappschaftsrenten treten in Kraft. Die Altersrente für Landwirte wird eingeführt. Das Kindergeld erhöht, der Lastenausgleich ausgeweitet und ein Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit geschaffen, denn schon damals war bei nur noch 3,7 % Arbeitslosigkeit, die Versuchung zur Schwarzarbeit enorm.

1959 kommt mit den ersten Volksaktien bei PREUSSAG und einem Sparprämiengesetz die CSA Forderung nach Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen etwas voran.
Im gleichen Jahr erfolgten noch die gesetzliche Sicherung ganzjähriger Beschäftigung in der Bauwirtschaft, ein Rentenanpassungsgesetz, eine 33% Erhöhung des Kindergeldes, eine elfte Änderung des Lastenausgleichsgesetzes.

1960 folgte das Jugendschutzgesetz und das Bundesbaugesetz trat in Kraft. Positiv waren die Ausgabe der ersten VW Volksaktien, das Handwerkersicherungsgesetz und Verbesserungen der Kriegsopfer- Ausgleichs- und Ehrenrenten.

1961 wurden mit dem Bundessozialhilfegesetz die Lücken im sozialen Netz geschlossen, die wirtschaftliche Sicherung der Arbeitnehmer im Krankheitsfalle erneut verbessert und das 312,00 DM Gesetz zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer tritt in Kraft.

1963 werden auch die Unfallversicherungsrenten dynamisiert und die Hinterbliebenenversorgung verbessert.
Mit dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, der Zusammenfassung des Kindergeldrechts und einer Ergänzung des Kriegsopferrechts baute man 1964 am sozialen Rechtsstaat weiter.

Sozialpolitisch Fruchtbar zeigte sich 1965
Erster Jugendbericht, Teilprivatisierung der VEBA, Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer.
Im Jugendarbeitsschutzgesetz wird die Beschäftigung Jugendlicher an Sonntagen untersagt. Im Mutterschutzgesetz werden die Arbeitsbedingungen für werdende Mütter verbessert. Die gesetzliche Unfallversicherung wird neu geregelt. Kriegs- und Wehrdienstbeschäftigte und behinderte Menschen erhalten Freifahrten im Nahverkehr. Das Bundeskindergeldgesetz wird erweitert.
Das Gesetz zur verstärkten Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen kann verkündet werden. Das Bundessozilahilfegesetz erweitert und das Bundesentschädigungsgesetz neu geregelt werden.

1966 werden verbessert erweitert und neu geregelt;
das Jugendarbeitsplatzschutzgesetz, das Reichsknappschaftsgesetz, das Gesetz über Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung. Die Sozialversicherungsrenten werden verbessert. Im Kriegsopferrecht wird die Witwenversorgung günstiger gestaltet und die Rentendynamisierung eingeführt. 1967 wird das erste konjunkturpolitische Investitionsprogramm verabschiedet, das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Montanunternehmen verkündet. Zum siebten Mal Ändert sich das Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenvericherungsgesetz zugunsten eines höheren Arbeitslosengeldes, höhere Familienzuschläge und eine Steigerung des Schlechtwettergeldes m 5 %. Weitere Anpassung der Rentenbemessungsgrundlage, Leistungserhöhung der Kriegsschadenrente und Vergünstigung für SBZ-Flüchtlinge bei der Vermögensabgabe.

1968 wurde der zweite Jugendbericht vorgelegt. Eine mehrjährige Finanzplanung bis 1972 beschlossen und das Gesetz über technische Arbeitsmittel in Kraft gesetzt, das für die Unfallsicherheit von Werkzeugen und Maschinen die Hersteller und Importeure haftbar macht.

1969 wird das Lohnfortzahlungsgesetz verabschiedet. Das Arbeitsförderungsgesetz leitet eine neue Beschäftigung- Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik ein. Das Vermögensbildungsgesetz wird wieder verbessert. Das Gesetz zur Errichtung der Bundesknappschaft wird verkündet. In der Altenhilfe für Landwirte werden Leistungen erhöht und die Landabgabenrente eingeführt.

Das Erste Gesetz über individuelle Förderung der Ausbildung bringt bundeseinheitliche Regelungen auf dem Gebiet der Ausbildungsförderung.
Die folgende SPD/FDP Koalition (v. 1969 bis 1982) zeichnete sich vor allem durch eine besorgniserregende Staatsverschuldung aus, die die Regierung Kohl nach 1982 zu drastischen und schmerzhaften, von der CSA mit getragenen Einsparungen auch am geschaffenen Sozialen Netz, zwang.

Die neue CDU/CSU – FDP Regierung stellte 1985/86 mit den Gesetzen zur Einführung der Anrechnung von Erziehungsjahren im Rentenrecht, Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub eine entscheidende Weiche zur Hilfe für Frauen und zugunsten der frühkindlichen Erziehung. Hinzu kam dann noch die Pflegekostenversicherung, die Millionen Betroffene von der Sozialhilfe ganz oder weitgehend unabhängig machte.

Brechen wir die Erfolgsbilanz hier ab, in der die Spitzenstellung der bayerischen Landespolitik in der Zuständigkeit für eigene Sozial- und Familienpolitik darzustellen wäre weil sie seit 1945 von unseren Arbeitnehmerabgeorneten, Minister und Staatssekretäre maßgeblich vorangetrieben und gestaltet wurde.
An Erfolgen am regionalen Arbeitsmarkt des Bundeslandes Bayern sind hier besonders hervorzuheben, das Landesfamiliendarlehen und das Landeserziehungsgeld, die regionale Strukturförderung und die Unterstützung von Zukunftstechnologien, die Arbeitsplätze von morgen sichern.
Doch die Zeiten haben sich geändert.

Wiedervereinigung globaler Wettbewerb, ökologische Zukunftsvorsorge, Überalterung Deutschland, Hunger und Unruhen in den sich übervölkernden sog. Entwicklungsländer, die Hilfe zur Selbsthilfe brauchen, die Eingliederung unserer östlichen Nachbarn in die Europäische Gemeinschaft, die Aufnahme von Asylbewerber in unsere Gesellschaftsordnung, das zusammen ist ein Sorgenpaket, wie es der Politik selten aufgelastet wird.

Jetzt müssen wir christlich-soziale Arbeitnehmer uns neu orientieren. Doch unsere Grundsätze, die Prinzipien der christlichen Soziallehre bleiben unser Kompass.

Im veröffentlichten Wort der Kirchen „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ sieht die CSA eine erfreuliche Grundlage für Gespräche über CSA-Grenzen hinweg.
Die CSA erkennt dabei auch ihre eigenen Aufgaben für den Grundkonsens in der Bevölkerung zu werben, den die Kirchen eine Voraussetzung für erfolgreiches politisches Handeln nennen.
Handlungsfähigkeit und Handlungsbereitschaft der Politik werden in der Demokratie entscheidend durch die Einstellung der Bürgerinnen und Bürger bestimmt.

Ziele und Aufgaben für die Zusammenarbeit mit dem vorpolitischen Raum wie für den Dialog innerhalb der CSU wird bei einer engagierten CSA Arbeit die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital sein, für die unsere Abgeordneten im Bayer. Landtag und im Bundestag aktuell tätig werden. Ebenso wie die Forderung nach einem wirksamen Ausbau des Familienleistungsausgleichs.

Beide Maßnahmen dienen gleichzeitig dem Abbau der Arbeitslosigkeit und der Sicherung von Arbeitsplätzen, was die vielen betrieblichen Beteiligungsmodelle und Investivlohnvereinbarungen beweisen und die wissenschaftlichen Untersuchungen der Autoren der Vorschläge für eine Erziehungsgehalt (Hatzhold/Leipert und Ludwig/KAB) versprechen.
Hier geht es um Ziele, die wir in der CSA von Anfang an als Programmpunkte vertraten, die aber heute ganz zeitnah in die Strategien zur Überwindung der unsere Zukunft bedrohenden Krisen der Arbeitslosigkeit und der Kinderarmut passen.

Es war immer wieder eine Aufgabe der CSA notwendige und richtige Vorschläge in der CSU mehrheitsfähig zu machen.
Fritz Pirkel stellte einmal fest, dass die CSA dort wo es Not tut auch unbequeme Politik mit Nachdruck vertritt und harten, kämpferischen Einsatz nicht schont, wenn es um Interessen der arbeitenden Menschen und um die Glaubwürdigkeit der Union geht.
Dennoch muss es europaweite Regelungen geben.

Die CSA will die soziale Marktwirtschaft in der Europäischen Union verankern.
Partnerschaft, Subsidiarität und wirtschaftlicher Erfolg sind ihre Ziele.

Gerade das soziale Element hat die westeuropäischen Demokratien stark gemacht. Soziale Marktwirtschaft in Deutschland wie in Europa erfordert die Partnerschaft zwischen Arbeit und Kapital.
Deshalb fordert die CSA die Einrichtung von Arbeitskammern auf nationaler und europäischer Ebene.

Bislang fehlt den Arbeitnehmern weitgehend die Chance, mittels öffentlich-rechtlicher Kammern ihre sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen wahrzunehmen.
Arbeitskammern nehmen Einfluss bei der Gesetzgebung, tragen zur Harmonisierung der Arbeitswelt bei und bilden die Arbeitnehmer fort.
Sie sind das natürliche Gegengewicht zu den Kammern der Unternehmer.

Sie wirken als sozial- und arbeitspolitische Impulsgeber und tragen dazu bei, dass die deutsche und die europäische Wirtschafts- und Sozialordnung im Rahmen einer ausgewogenen Sozialpartnerschaft gestaltet werden. Dabei nehmen die Arbeitskammern den Gewerkschaften keine Aufgaben weg. Sondern sie ergänzen diese Organisationen zum Nutzen aller Arbeitnehmer.
Die CSU ist die große Volkspartei in Bayern. Aber sie kann diesen Anspruch nur dann gerecht werden und sich diesen Charakter nur bewahren, wenn und solange eine organisierte christlich soziale Arbeitnehmerschaft in ihr wirkt.

Diese Aufgabe hat die CSA übernommen, in dem sie die Brückenfunktion zwischen der CSU einerseits und der Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände andererseits ausübt.
Darüber hinaus ist sie das „Soziale Gewissen“ und der „Soziale Motor“ der Partei.
Diese Rolle verlangt von der CSA nicht nur immer wieder neue Ideen und Visionen für die schrittweise Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit, sondern mitunter auch großes Stehvermögen und einen langen Atem für deren Umsetzung.

Die CSA wird ihre selbstgewählte Aufgabe weiter wahrnehmen, auch wenn und gerade, weil verstärkt neue Herausforderungen auf die Arbeitnehmerschaft zukommt.
Der demographische Wandel besteht darin, dass die Weltbevölkerung wächst, wandert und altert. Das wird soziologische, psychologische, politische und wirtschaftliche Konsequenzen haben, denen wir nur standhalten können, wenn wir unsere sozialen Sicherungssyteme daraufhin umbauen. Die vorauszusehende Entwicklung unserer Industriegesellschaft zu einer Informationsgesellschaft bedeutet, dass wir künftig noch mehr Kopfarbeiter benötigen als bisher. Dieser Herausforderung müssen wir mit einer breit angelegten Bildungsoffensive begegnen.
Die CSA hat sich bei ihrer Arbeit stets am christlichen Menschenbild orientiert und sich von den Prinzipien der Christlichen Soziallehre, Personalität, Solidarität und Subsidiarität leiten lassen. Das muß auch im neuen Jahrtausend so bleiben. Dabei gilt es, mit der rasant fortschreitenden Entwicklung in der Arbeitswelt Schritt zu halten und alles daran zu setzen, die Nähe zur Arbeitnehmerschaft beizubehalten.

Soziale Fragen und Probleme hat es immer gegeben und sie wird sie weiterhin geben. Sie werden sich nur ändern.
Unsere Antworten auf die jeweiligen Fragen müssen uns als Anwalt der kleinen Leute, der Familien und der Benachteiligten ausweisen.
Wenn wir dies könne und tun, haben wir Zukunft.

Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der CSA 1997 schrieb der damalige Bundesfinanzminister und CSU-Vorsitzende Theo Waigl in seinem Grußwort:
Zitat: „Wie in der Vergangenheit bitte ich die CSA auch in der Zukunft bei den zu bewältigenden Aufgaben konstruktiv im Interesse der von ihr vertretenden Arbeitnehmer und der gesamten CSU mitzuwirken“.

Um unsere soziale Marktwirtschaft auch im neuen Jahrhundert im globalen Wettkampf konkurrenzfähig zu halten und dabei zugleich unser hohes soziales Niveau halten zu können, müssen wir über die Reformen der bestehenden sozialen Sicherungssysteme hinaus auch gänzlich neue Wege gehen.

Denn ich bin sicher;

So wie es uns in der vergangenen 60 Jahren gelungen ist, ein im internationalen Vergleich beispielloses Höchstmaß an wirtschaftlichem Wohlstand, individueller Freiheit und sozialer Sicherheit zu schaffen, so wird es uns in konstruktiver Zusammenarbeit gelingen, unsere Gemeinschaft auch für die Zukunft vorbildhaft zu gestalten.

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